Rechtsverletzung Dritter

Abmahnung wegen Dritter

Domain vermietet und doch abgemahnt!

Domaininhaber können auch bei Rechtsverletzungen durch Dritte haftbar gemacht werden.

Typisch deutsches Verhalten, immer einen Schuldigen suchen. Im Zweifel ist es der Domaininhaber. Da hilft es auch nicht das Impressum ins Ausland zu verlagern, dagegen hilft nur die Ganze Domain zu verlagern. Nur dann sind sie 100% sicher nicht mehr belangt zu werden.

Das Ganze ist nachzulesen in einem Urteil vom 24.03.2010 des Landgerichts Hamburg welches wir als Foto beilegen.

Deswegen bietet DEURU auch gegen eine geringe Gebühr die Übernahme Ihrerer Domain an eine ausländische Adresse an. Die Domaine bleibt vertraglich Ihre Domain als Admin C. Der Besitzer wird ausgelagert und fällt dann nicht mehr unter das deutsche Gesetz. Dies kann auch sehr kurzfristig geschehen. Auch dann wenn gerade wie im vorgenannten Fall eine Abmahnung droht.

Reden Sie mit Uns! Wir bieten Ihnen die Hilfe die Sie brauchen, den wir leben nicht nach deutschen Gesetzen.