Impressumspflicht auf Facebook

Landgericht entscheidet für Vielfachabmahner!

Die Facebook-Seite einer Firma braucht ein Impressum. Fehlt es, dürfen Wettbewerber abmahnen, urteilt das Landgericht Regensburg. Das Gericht stört nicht, dass 180 Abmahnungen in einer Woche verschickt wurden.

Die Regenstaufer Firma Revolutive Systems ist gerade mal gut eineinhalb Jahre alt und hat in dieser Zeit schon viel erreicht: Die IT-Firma hat einmal ihren Namen geändert, jede Menge Abmahnungen verschickt und vor dem Landgericht Regensburg in einer Abmahnsache gewonnen. Die Nachricht über dieses Urteil ist derzeit die einzige News auf der Firmenseite.

Die IT-Firma hat eine Unterlassungsklage gegen einen von ihr abgemahnten IT-Dienstleister gewonnen. Die beklagte Firma hatte auf ihrer Facebook-Fanseite kein Impressum, Revolutive Systems sah das als wettbewerbsrechtlichen Verstoß. Die Argumentation: Die Firma ohne Facebook-Impressum macht auch IT-Schulungen, ist daher ein Wettbewerber - und damit abmahnbar, wenn sie nicht die Informationspflicht im Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern erfüllt.

Das Landgericht Regensburg hat den Abmahnern Recht gegeben. 265,70 Euro Abmahngebühren stehen den Klägern zu.

Das Gericht sieht die Abmahnungen der Firma nicht als Rechtsmissbrauch. Die Begründung dürfte noch in einigen ähnlich gelagerten Fällen zitiert werden: Das Gericht arbeitet im Urteil Schritt für Schritt die Kriterien für missbräuchliche Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht ab und sieht nur eins von sieben erfüllt.

Software sucht Abmahnziele

Eine wichtige Frage in dem Verfahren war diese: Steht bei der kleinen IT-Firma aus Regenstauf die Abnahmtätigkeit in keinem vernünftigen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit? Das sehen die Richter nicht so. Ein Zeuge, der früher IT-Leiter bei der Firma war, sagt, man habe “Schnittstellen programmiert und Schulungen durchgeführt”. Die fehlenden Impressumsangaben auf den Seiten von Wettbewerbern habe zudem eine spezielle Software entdeckt.

Dieses Suchprogramm hat die Firma den beiden Geschäftsführern zufolge für eine Rechtsschutzversicherung entwickelt, das habe nicht lange gedauert. “Das Durchsuchen von Facebook auf fehlerhafte Internetseiten” habe samt Kontrolle der Meldungen nur einen Tag gedauert - so gibt das Urteil die Zeugenaussage wieder.

“Abmahntätigkeit ist systemimmanent”

Das Gericht sieht die kleine IT-Firma aus Regenstauf zwar als Vielfachabmahner, schließlich habe das Unternehmen über 180 Abmahnungen binnen einer Woche verschickt. Aber das allein rechtfertige nicht die Schlussfolgerung, dass es sich um Missbrauch handele. Schließlich würden Behörden solche Wettbewerbsverstöße nicht verfolgen. Die “Abmahntätigkeit der Wettbewerber ist daher systemimmanent”, heißt es in dem Urteil. Weil keine Behörde guckt, müssen sich Firmen eben selbst helfen.

Die abgemahnte Facebook-Seite hat das Gericht beim Termin allerdings nicht gesehen. Im Urteil heißt es dazu lapidar: “Ein im Termin versuchter Augenschein auf der Facebook-Seite konnte mangels Zugriff auf diese Seite von dem amtlichen PC aus nicht durchgeführt werden.”

Aktenzeichen 1 HK O 1884/12

Und was schließen wir daraus?

Mit einem Impressums von DEURU wäre das nicht passiert! :D

D E U R U  -  Die Einfachste Umgehung Rechtlichen Unfugs!

YouTube muss Musiktitel aus dem Netz nehmen

Das Internet-Portal YouTube darf keine Videos zu Musiktiteln mehr bereitstellen, bei denen die Musik-Verwertungsgesellschaft Gema Urheberrechte geltend gemacht hat. Dies entschied das Landgericht Hamburg am Freitag in erster Instanz.

Dem Urteil wurde grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen.

Bei den zwölf genannten Titeln folgte das Gericht in sieben Fällen dem Antrag der Gema. In den fünf weiteren Fällen wurde der Antrag formal zurückgewiesen, da es für ihn bereits keine Grundlage mehr gab. Hier sei es nicht ersichtlich gewesen, dass entsprechende Videos erneut auf der Plattform bereitgestellt worden seien. Das Gericht befand, dass die Google-Tochterfirma eine sogenannte Störer-Haftung habe, also für das Verhalten seiner Nutzer mitverantwortlich gemacht werden könne.

Die Richter verhängten bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten. YouTube kann gegen das Urteil Revision beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen.

Und wieder ein Fall wo unsinnige Gesetze greifen.

Gerade die Gema ist etwas was wir überhaupt nicht brauchen.

Störer-Haftung, auf so ein Wort kann auch nur eine deutscher Rechtsverdreher kommen. YouTube will mit Sicherheit nicht stören. YouTube stellt eine Plattform da und bittet Usern einen Service an.
Deutsche Gericht die sowieso schon nicht rechtmäßig sind , da die BRD ein Lügengeböude ist, sprechen Urteile weil sie keine Anhnung vom Internet haben.
Bleibt zu hoffen, dass Google bzw. YouTube in die Revision geht. Obwohl auch dort die Chancen nicht unbedingt größer werden zu gewinnen.

Abmahn-Wahnsinn, CDU blockiert Gesetz

Die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger macht sich für ein Gesetz stark, das “Abmahnanwälten” das Handwerk legen soll.

Doch die FDP-Politikerin wird vom Koalitionspartner, der CDU/CSU, blockiert, der das Anti-Abmahn-Gesetz nicht durchsetzen will.

Und warum machen die das?

Weil die CDU überwiegend aus Anwälten besteht:

Ein Rechtsverdreher hackt dem Anderen schließlich keine Auge aus.

Neben Politikern sind Rechtsverdreher die größten Verbrecher in sowieso kriminellen und illegalen Deutschland.

Willkommen!

Wir vom D E U R U Team freuen uns einen der großen Kämpfer um das frei Leben in- und ums Internet mit unserem Service ein wenig sicherer zu machen.

FreiwilligFrei hat sich entschlossen unseren Servie zu nutzen und ist ab sofort nicht mehr über das Impressum abmahnbar.

Somit haben es die Rechtsverdreher wieder mal sehr viel schwerer, eine Seite die sich offen für die Freiheit einsetzt, anzugreifen und abzumahnen.

Wir Danken FreiwilligFrei für das in uns gesetzte Vertrauen.

Freiwillig Frei

Bist Du schon frei oder knechtest Du noch?

Die typischen Worte eines Rechtsverdrehers.

Ein Rechtsverdreher gibt Tipps zum Onlinerecht!

Ok nicht alles was der Mann da sagt ist falsch!

Aber wenn man gut zuhört und zwischen den Zeilen liest kommt man unweigerlich den Gedanken, dass dieser Mensch sich sehr wichtig nimmt und nur auf den eigenen Profit aus ist.

Klar, er will keine neuen Gesetze, die bestehenden sind ja auch gut für seinen Geldbeutel.

Alle in Allem, kommen wir wieder einmal mehr zur Überzeugung, wer in Deutschland, Europa oder USA noch eine Webseite betreibt, wobei da der Serverstandort relativ egal ist, sondern lediglich das Impressum entscheidet, der sollte sich in acht nehmen und genau wissen was er macht, denn es drohen immer mehr Fallen die auch mutwillig von eben diesen Rechtsverdrehern ausgelegt werden.

Es zählt nicht das Recht, es zählt alleinig die Gier.