GEMA - YouTube will an Euer Geld!

Gema und youtube

Gema Banditen

Der nächste Schwachsinn baut sich auf!

Die Gema will den Bloggern ans Geld.

Wer zukünftig  Videos von YouTube in seinem Blog verlinkt, soll zur Kasse gebeten werden. Wahrscheinlich auch für die schon eingebauten Videos.

Das kann schnell zu einer Abmahnung führen und die wird dann teuer.

Pro eingebetten Video eine Abmahnung.

Irgendein Rechtsverdreher wird sich dafür mit Sicherheit finden der sich die Hände reibt.

Doch wie immer gilt das natürlich nur für die Blogger welche ihr Impressum in Deutschland oder Europa haben. Alle Anderen sind fein raus.

Welcher dreckige Rechtsverdreher will zum Beispiel in Uruguay Gema Gebühren einfordern? Gema in Uruguay was ist das?

Also liebe Blogger hier liegt des Rätsels Lösung, ein Impressum außerhalb von Europa hilft!

Und dies ist sicherlich billiger als jede Abmahnung.

Macht es also den Rechtsverdrehern nicht so einfach und gebt nicht Eure Daten raus.

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Übrigens ist der Impressums Service ein Vertrauensangebot.

Aus gegebenen Anlass bieten wir ab sofort für mehrfach Blogbesitzer das Impressum zum Preis für einen an. Die gilt aber nur bei jährlicher Zahlung.

Lesen Sie selbst warum das Impressum im Ausland so wichtig wird:

Wenn es nach der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) geht, wird das Einbetten vonYouTube-Videos künftig kostenpflichtig. Sie sieht im Verbreiten der Videos Urheberrechtverletzungen. Zukünftig soll die Erlaubnis der Urheber eingeholt werden und eine Bezahlung für das Teilen erfolgen.

Damit folgt die GEMA der österreichischen Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (AKM). Die AKM sprach sich kürzlich sogar für eine generelle Bezahlpflicht bei der Verwendung von Hyperlinks aus. Diese werden zum Einbetten von Videos verwendet werden. Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zum Urheberrecht legte die AKM ihren fast 20.000 Mitgliedern nahe, ebenfalls für diesen Vorschlag zu stimmen. Dazu übermittelte sie den Mitgliedern einen vorausgefüllten Fragebogen, der an die EU-Kommission weitergeleitet wird.

Frage 11 des Fragebogens lautete: „Sollte das Bereitstellen eines Hyperlinks, welcher zu einem urheberrechtlich geschützten Werk oder anderen Inhalt führt, entweder im Allgemeinen oder unter bestimmten Umständen die Erlaubnis des Rechteinhabers erfordern?“ Die Rechtsabteilung der AKM entfernte vorsorglich die Antwortmöglichkeiten „Nein“ und „Keine Meinung“ und ließ nur „Ja“ als zulässige Antwort übrig, wie Futurezone berichtet.

Zudem formulierte AKM gleich noch eine Antwort vor und kopierte diese in den Fragebogen für die EU-Kommission. Darin wird eine „angemessene Vergütung“ für Musikvideos gefordert, die in „fremde Websites eingebettet“ werden.

Ob beim Einbetten von Videos überhaupt Urheberrechte verletzt werden, klärt gerade der EuGH. Eine Bezahlpflicht bei Hyperlinks würde zudem einen Angriff auf die Infrastruktur des Internets darstellen, sagen Kritiker.

„Hyperlinking ist ein konstituierendes Element des Netzes. Es einzuschränken, wäre ein massiver Eingriff“, sagt Joachim Losehand vom Verein der Internet-Benutzer Österreichs.

Die deutsche Gema schloss sich eilig der Position der österreichischen Rechteverwerter an, wenn auch mit einer leichten Einschränkung.

„Wir sehen das wie die AKM. Im Gegensatz zu einfachen Hyperlinks, die für uns keine relevante Nutzungshandlung darstellen, sollte Embedded Content lizenziert werden. Denn hier ist für den Nutzer nicht klar ist, dass die Datei von einer anderen Seite stammt.“, sagte GEMA-Sprecherin Ursula Goebel auf Anfrage von Netzpolitik.

Für die GEMA ist das eine logische Ausweitung ihres Geschäftsmodells. Die kostenlose Verbreitung von Inhalten ist ihr ein Dorn im Auge. Wie sie dabei die doppelte Vergütung (einmal von Google und einmal von Webseiten mit eingebettetem Inhalt) verhindern will, bleibt unklar.

Sollte die Regelung durchgesetzt werden, würde das Teilen von Inhalten stark abnehmen. Besonders kleine Webseiten und Blogs würden davon absehen, das große rechtliche Risiko einzugehen.

Der GEMA-Vorstoß ist ein weiterer Versuch, kleine Webseitenund Blogs aus dem Verkehr zu ziehen, in dem man die juristischen Risiken erhöht. Erst kürzlich urteilte das Landgericht Köln, dass Blogs den Namen des Fotografen direkt auf den Fotos vermerken müssen. Der Blogger-Szene droht dadurch gigantische Abmahnwelle.

Darüber hinaus plant die Telekom die Zwei-Klasen-Gesellschaft im Internet. Große Konzerne können sich künftig schnellere Daten-Leitungen reservieren, während sich kleinere Webseiten hinten anstellen müssen

Danke an DWN der wir diesen Artikel entnommen haben.